Aktuelles:
Wichtig für Neuwagenbesitzer:
Die neue
"Gruppenfreistellungsverordnung" (GVO) regelt nunmehr klar, dass einem
Fahrzeugkäufer keine Rechte
mehr verloren gehen, wenn er sein Fahrzeug in einer freien Werkstatt,
warten und reparieren lässt.
Das betrifft insbesondere Garantie- und Gewährleistungsansprüche.
Die Regelungen ergeben sich aus Art.4 der neuen GVO, wie auch dem GVO- Leitfaden
unter Nr.3.2, Stichwort "Instandsetzung und Wartung von Kraftfahrzeugen".
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Die Komplette Vorschrift der
Europäischen Kommission: |
Das bedeutet für Sie :
Sie als Verbraucher haben nunmehr das Recht, sich für unseren Betrieb als
Reparatur- und Wartungsbetrieb zu entscheiden, ohne dadurch einen Nachteil in
Bezug auf die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen des Fahrzeugherstellers
zu haben